Nach einem fast ewig dauernden Kampf mit den zuständigen Behörden und vielen Mails und Briefen zwischen Finanzamt, Steuerberater, Notar und Amtsgericht bekamen wir endlich den lang erwarteten Anruf: Unser Antrag auf Anerkennung als gemeinnütziger Verein wurde endlich genehmigt. Schon einen Tag darauf hielten wir das Schreiben vom Finanzamt in den Händen: Bescheid nach §60a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO.